AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Allgemeines

 

1.1. Wir, die Firma Wilms Recycling GmbH, Ober-Rodener Str. 56 in 63322 Rödermark
legen der Abgabe von Angeboten und der Ausführung von Leistungen ausschließlich
diese Geschäftsbedingungen zugrunde.

 

1.2. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur nach schriftlicher
Zustimmung anerkannt.

 

2. Angebote

 

2.1. Die unverbindlichen und freibleibenden Angebote von Wilms Recycling GmbH
werden per Briefpost, E-Mail oder Fax schriftlich abgegeben und gelten nur in dieser Form.

 

2.2. Angebote sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird

 

3. Ermittlung von Preisen und Gewichten

 

3.1. Unsere Preise sind Nettopreise zzgl. ges. MwSt. pro Stück, soweit nicht anders angegeben.

 

3.2. Das Gewicht der angelieferten / abzuholenden Menge wird auf unserer Waage ermittelt,
falls Verwiegung am Abholort nicht möglich ist.

 

3.3. Zum Nachweis der ordnungsgemäßen Entsorgung stellen wir die nach gültigem Abfallrecht
erforderlichen Dokumente aus.

 

4. Zahlung


4.1. Die Rechnungen für die Dienstleistung von Wilms Recycling GmbH sind, falls nicht anders
vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum netto fällig.

 

4.2. Bei Zahlungsverzug stellt Wilms Recycling GmbH Verzugszinsen in Höhe von 5% über
dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber in Höhe von 9 %
in Rechnung.

 

4.3. Die zu verwertende Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Erzeugers.
Wir behalten uns vor, die Abfälle bei Nichtzahlung zu Lasten des Erzeugers zurück zu senden
und zusätzlich die Abholtransportkosten in Rechnung zu stellen.

 

4.4. Bei größeren Aufträgen bzw. negativen kreditrelevanten Auskünften sind wir berechtigt,
Vorauszahlungen oder Abschlagzahlungen zu verlangen.

 

5. Haftung

 

5.1. Dem Auftraggeber obliegt die Sicherstellung der Übereinstimmung der vereinbarten
Abfallart und Sortenreinheit mit der übergebenen Ware gemäß Deklaration und geltendem Recht.

 

5.2. Der Auftraggeber ist grundsätzlich verpflichtet, uns bei Vertragsschluss - auf Nachfrage -
über die Zusammensetzung; Menge und ggf. charakteristische Eigenschaften seiner Abfälle
eingehend zu informieren bzw. Proben bereit zu stellen.

 

5.3. Die zu entsorgende Ware darf nicht vermischt werden, wenn es sich um lose Chargen
handelt. Pulver muss strikt nach Sorte getrennt und trocken gelagert werden.
Der Auftraggeber haftet für alle Folgeschäden, die Wilms Recycling GmbH durch eine nicht
ordnungsgemäße Deklaration entstehen.

 

5.4. Im Falle höherer Gewalt oder bei anderen erheblichen Leistungshindernissen, die wir nicht
grob fahrlässig verursacht haben, sind wir von unserer Leistungspflicht befreit.

 

6. Befüllen der überlassenen Behältnisse

 

6.1. Die Behälter dürfen nur mit den vertraglich vereinbarten Abfällen entsprechend den vereinbarten
Spezifikationen befüllt werden.

 

6.2. Alle anderen Abfallstoffe sind grundsätzlich ausgeschlossen.

 

7. Anlieferbedingungen

 

7.1. Öffnungszeiten der Anlage in der
Ober-Rodener Straße 56 in 63322 Rödermark:
werktags 08:00 - 17:00 Uhr, dennoch sind Anlieferungen nur nach Anmeldung
(telefonisch oder perbestätigter E-Mail) erwünscht.

 

7.2. Arbeiten auf dem Firmengelände (Be- und Entladen sind mit geringstmöglicher
Behinderung des Firmenarbeitsablaufes durchzuführen. Den Anweisungen der Wilms Recycling GmbH
ist in jedem Fall Folge zu leisten.

 

8. Abholbedingungen und Verladerichtlinien

 

8.1. Wilms Recycling GmbH vereinbart den Abholtermin und meldet sich bei etwaiger Verhinderung
aufgrund von widrigen Witterungs- oder Straßenverhältnissen frühestmöglich beim Kunden, um
den Abholtermin zu halten oder zu ändern.


8.2. Ladungshilfen sowie Transportbehältnisse können nach Absprache durch Wilms Recycling GmbH
gestellt werden.


8.3. Um einen gefahrlosen Transport zu gewährleisten, müssen Feuerlöschmittel in hierfür
geeigneten dichten Verpackungen bereitgestellt werden sowie Feuerlöscher unbedingt gegen Auslösen
gesichert werden, bevor sie in Transportboxen gelagert verladen werden. Kunden, die Wilms Recycling GmbH
bereits gefüllte Transportbehälter zur Entsorgung übergeben, sichern hiermit zu,
dass alle Vorsichtsmaßnahmen getroffen wurden und die Löscher gegen unbeabsichtigte Betätigung
gesichert verpackt wurden.


8.4. Gegen Gebühr übernimmt Wilms Recycling GmbH die Sicherungs- und Verpackungsmaßnahmen vor Ort.


8.5. Am Abholtermin sind Altgeräte und Feuerlöschmittel so bereit zu stellen, dass eine reibungslose
Beladung des Transportfahrzeuges erfolgen kann.

 

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

9.1. Erfüllungsort für Entsorgungs- und Verwertungsleistungen der Ort, an dem die Abfälle von
Wilms Recycling GmbH oder von dieser beauftragten Dritten übernommen oder entsorgt oder
verwertet werden.


9.2. Erfüllungsort für Zahlungen ist Rödermark.

 

10. Gerichtsstand

 

10.1. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist der Sitz von Wilms Recycling GmbH.
Im Falle eines ausländischen Auftraggebers gilt deutsches Recht als vereinbart.

 

11. Salvatorische Klausel

 

11.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein oder werden,
wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen vertraglichen Bestimmungen nicht berührt.
Hier ist eine angemessene Regelung zu vereinbaren, die die Vertragslücke schließt.


Rödermark, April 2012